Fachwirt im Bestattungswesen
Ein Sterbefall tritt ein
Kein Mensch denkt gerne an seinen Tod, bzw. an den eines Angehörigen. Meistens bringt ein plötzlicher Todesfall eine Familie in schwierige Situationen, da der Schmerz über den Verlust eines lieben Menschen bei Vielen klare Überlegungen verhindert.
Was ist zu tun
Benachrichtigen Sie nach Eintritt eines Sterbefalles den Hausarzt oder Notarzt. Dieser stellt den Totenschein aus. Bei einem Tod im Krankenhaus, im Senioren- oder Pflegeheim kümmert sich die Verwaltung um die Ausstellung des Totenscheines. Anschließend rufen Sie den Bestatter Ihres Vertrauens an. Dieser steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Folgende Unterlagen werden benötigt
Personalausweis des Verstorbenen
Totenschein
-Bei Ledigen : Geburtsurkunde
-Bei Verheirateten :Stammbuch
-Bei Geschiedenen : rechtskräftiges Scheidungsurteil, Heiratsurkunde oder Stammbuch
-Bei Verwitweten : Stammbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heirats- und Sterbeurkunde des Ehepartners
Unsere Leistungen
- Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort und Übernahme der Totenfürsorge
- Anmeldung des Sterbefalles beim Friedhofsamt
- Terminabsprache mit Geistlichen und Kirchenmusikern oder freien Trauerrednern
- Beurkundung des Sterbefalles beim zu-ständigen Standesamt
- Beantragung der Drei-Monats-Rente für Witwen und Witwer
- Gegebenenfalls Abmeldung der Rente beim Versorgungsamt
- Beantragung des Sterbegeldes bei Gewerkschaften, Berufsgenossenschaften usw.
- Korrespondenz mit Versicherungsgesellschaften zur Auszahlung der Versicherungsleistungen
- Vermittlung und Erstellung der Traueranzeige in der Tageszeitung
- Druck von Trauerbriefen und Danksagungen incl. Umschlägen
- Durchführung der Bestattung bzw. der TrauerfeierBeratung und Sicherung Ihrer - Bestattungswünsche durch die Deutsche Bestattungsvorsorge